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Liebe Väter,

derzeit sucht die Universität Warschau im Rahmen einer internationalen Studie nach Teilnehmern für eine Väterbefragung rund ums Thema Elternzeit, die keine genommen haben.

Hier der Einladungstext:

 

Hi!

Wir laden dich herzlich ein, an einer Forschungsstudie teilzunehmen. Wir suchen noch deutsche Väter mit einem Kind im Alter von 6 bis 36 Monaten, die keine Elternzeit genommen haben. Die Studienteilnehmer erhalten 25 EUR und einen 25 EUR Amazon-Gutschein. Das Interview findet online statt und dauert etwa 1-1,5 Stunden (inklusive Ausfüllen eines kurzen Fragebogens). Du musst keine persönlichen Angaben machen und kannst die Bereitstellung von Informationen ablehnen, wenn du dich zu irgendeinem Punkt unwohl fühlst.

Wir interessieren uns für Deine persönlichen Erfahrungen, Überzeugungen und Gedanken. Unsere Studie ist rein wissenschaftlich und vergleicht die Erfahrungen von Vätern mit der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme von Elternzeit in Deutschland, Polen, Schweden und Japan.

Wir wären Dir sehr dankbar für Deine Hilfe!

Bei Interesse schreibe uns eine Mail an:

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Erfahrungen von Männern rund um Schwangerschaftsabbrüche müssen sichtbarer werden! Für eine Interview-Studie sucht die Dialogwerkstatt Schwangerschaftsabbruch deshalb Männer, die Partnerinnen oder Freundinnen in der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch unterstützt haben. Dabei ist nicht relevant, ob die Schwangerschaft letztendlich ausgetragen oder abgebrochen wurde.

In einem vertraulichen Online- oder Offline-Gespräch wollen wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, was die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch beeinflussen kann und wie u.a. Männer in diesen Prozess eingebunden werden. Ihre Erfahrungen können uns helfen, die Herausforderungen der Entscheidungsfindung aufzudecken und Empfehlungen für Politik und Gesundheitsversorgung zu entwickeln.

 

Hier geht’s zur Anmeldung.
Kontakt bei Rückfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Liebe Väter,

diese Woche bitten wir Euch um Eure Unterstützung. Heiner Fischer, Martin Noack und Gunter Beetz betreiben die Webseite https://vaterwelten.de/ , welche insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtige Arbeit leistet. Vaterwelten ist dieses Jahr für den Impact of Diversity Award nominiert und wir würden uns freuen, wenn ihr ihnen Eure Stimme geben würdet.

Den Link zur Abstimmung findet ihr hier.

 

Vater verklagt in einem Präzedenzfall Deutschland auf Schadensersatz wegen Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zur „Familienstartzeit“

Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt hat sie dies aber bisher noch nicht. Dabei ist Deutschland laut EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.

Ein Vater hat deshalb am 21.02.2024 Klage auf Schadensersatz wegen der Nichteinführung der Familienstartzeit beim Landgericht Berlin eingereicht.

Hintergrund: Der Vater, dessen Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, hatte unter die Bezugnahme auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er sah sich deshalb gezwungen, Teile seines regulären Erholungsurlaubes zu verbrauchen, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.

Bereits seit Mai 2023 stand er zu der Thematik in Kontakt zur Rechtsanwältin Sandra Runge, die bereits mehrfach öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt.

Der Vater selbst äußerte sich dazu wie folgt: „Warum nicht Väter gleichberechtigt zum Mutterschutz bezahlt freistellen? Kommt es doch
insbesondere dem Neugeborenen, aber auch der Mutter und somit allen Dreien zugute. Die Politik sollte eine moderne, zeitgemäße Rahmengeberin sein. Stattdessen werden Kosten als Argument gegen die Einführung ins Feld geführt - als ob die Inflation an den Bürgern und werdenden Eltern vorbeiginge. Mehr Mut zur Gleichberechtigung! Die Klage soll die Rahmengeberin nun ermutigen, diesen Schritt zu gehen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“

Quelle und weitere Infos: https://sandrarunge.de/wp-content/uploads/2024/02/Pressemitteilung_Familienstartzeit_21.02.2024.pdf

Kontaktformular, für Väter, die eine Klage einreichen möchten/müssen oder Updates zum Fall haben wollen: https://sandrarunge.de/familienstartzeit-kontakt/

 

 

Wir sind gespannt, ob dadurch die Familienstartzeit wieder Fahrt aufnimmt und 2024 noch Realität wird!

 

Das Angebot „Getrennte Wege – gemeinsame Kinder“ richtet sich an Eltern, die in Trennung leben. Die Veranstaltung hat bereits im Kinder- und Familientreff sowie in einer Kita stattgefunden. Hierbei ist es möglich, Fachkräften aus verschiedenen Bereichen der Familienbildung und Trennungsberatung Fragen zu stellen, die anhand einer breiten Expertise und langjähriger Erfahrungen beantwortet werden, wie beispielsweise:

  • Was nach einer Trennung miteinander vereinbart werden sollte
  • Wie bleibt man mit dem getrennten Partner/Partnerin im Gespräch
  • Vereinbarungen für Kinder treffen
  • Kompromissbereitschaft und typische Herausforderungen
  • Beratung und Prozessbegleitung bei Problemen
  • Dampf ablassen und Alltagsunterstützung
  • Von privaten Vereinbarungen bis zu Entscheidungen durch das Familiengericht, was zu beachten und was möglich ist

Wir arbeiten bei dieser Veranstaltung in Kooperation mit:

Sie haben Lust auf eine Veranstaltung in Ihrer Einrichtung? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unterstützung

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