Termine
regelmäßige Termine
- Wieder geöffnet! Samstags 10 bis 12 Uhr - Vater Kind Café in der Dresdner Neustadt
- Bitte zum Stand informieren! Jeden 2. Montag im Monat - Treffen Väteraufbruch Dresden
- Bitte zum Stand informieren! Montags 16 bis 19 Uhr Vätertreff im Ausländerrat
- Jeder 2. Mittwoch im Monat von 17 bis 19 Uhr - kostenlose Rechtsberatung
Verlust des Krankenversicherungsschutzes
Krankenversicherung - Verlust des Versicherungsschutzes in der Elternzeit
Wenn du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist und Elternzeit nimmst, dann ist deine Krankenversicherung für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei. Solltest du allerdings in der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln oder dir wird gekündigt, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf die beitragsfreie Krankenversicherung hast. Das liegt daran, dass nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben und diese Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist. Lass dich hierzu von deiner Krankenversicherung beraten. Eventuell kannst du ja bei deinem Partner mit in die Familienversicherung oder du lässt dich selbst freiwillig versichern oder du meldest dich beim Arbeitsamt.
Solltest du bereits vorher freiwillig gesetzlich oder privat Versichert sein gelten für dich andere Regeln. Mehr dazu erfährst du hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert-/124862
Quellen zum Text:
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/31-10-2014/kuendigung-in-elternzeit-verlust-der-beitragsfreiheit-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung
https://www.barmer.de/expertenforen/krankenversicherung-nach-der-kuendigung-in-der-elternzeit-217586
https://www.aok.de/pk/uni/forum/eltern-kind/versicherung-nach-elternzeit-aber-ohne-job/1/