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Nach der Geburt eines Kindes können Mütter und Väter Elterngeld beantragen. Beim Basiselterngeld bekommen sie zwölf bis 14 Monate lang Geld vom Staat, das den Gehaltsausfall während der beruflichen Auszeit abfedern soll. Das können bis zu 1.800 Euro monatlich sein, abhängig vom Einkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Auch die Dauer der Unterstützung hängt unter anderem davon ab, ob Elternteile alleinerziehend sind oder beide einen Antrag stellen wollen. Wenn Väter oder Mütter nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten, haben sie auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Das hat Auswirkungen auf die Laufzeit und die Höhe der Bezüge. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen einen Partnerschaftsbonus.
Es gibt also viel zu beachten beim Elterngeldantrag. Wie der gut gelingt und ob einmal getroffene Entscheidungen nochmal geändert werden können, beantworten Expertinnen und Experten im Gespräch mit Britta Mersch.

Quelle: Deutschlandfunk Marktplatz vom 24.03.2022 - Elterngeld nach der Geburt (67 Minuten)

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2022/03/24/marktplatz_24032022_elterngeld_nach_der_geburt_dlf_20220324_1008_02b9f518.mp3

 

Honorarkräfte Väterarbeit

Die Papaseiten.de sind ein Projekt des Väterzentrum Dresden e.V., dass sich seit 2015 für Väter und ihre Themen engagiert. Neben der Beratung, Vätergruppen und Vater-Kind-Wochenenden, starten wir Kampagnen für eine aktive Vaterschaft und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aktuell beteiligen wir uns an der Entwicklung einer vätergerechten Familienbildung und zum Thema gemeinsam getrennt erziehen. Als Projekt sind wir regional und bundesweit vernetzt. Wir arbeiten ressourcen- und subjektorientiert.

Wir suchen ab sofort Honorarkräfte im Rahmen unseres Angebotes für Väter.

Arbeitsaufgaben:

  • Organisation und Durchführung Vater-Kind-Café
  • Unterstützung bei Trennungsvätergruppe, Väterangeboten
  • Unterstützung bei Facebook, Instagram, Homepage sowie unserem Format „Unter Vätern“
  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben im Projekt

Fragen und Kontakt über:

Holger Strenz
Papaseiten.de
ein Projekt des VZD e.V.
www.papaseiten.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
0176 878 463 72
0351 65 888 33-1 / FAX: -2
Förstereistraße 35 in 01099 Dresden

 

Tagebuchstudie Familienalltag nach Trennung: Was hilft Eltern und Kindern?


In der Studie geht es um die Situation von Familien, in denen sich die Eltern getrennt haben. Unser Anliegen ist es, ein Online-Angebot zu entwickeln, das Eltern bei der Gestaltung gemeinsamer Elternschaft nach einer Trennung unterstützt. Um das Angebot hilfreich und passend gestalten zu können, möchten wir in der Tagebuchstudie mehr darüber erfahren, welche besonderen Herausforderungen getrennte Eltern im Alltag bewältigen müssen, was ihnen dabei hilft, Schwierigkeiten zu meistern, und zu welchen Themen sie Fragen haben oder sich Unterstützung wünschen.

Flyer mit ausführlichen Informationen

Zur Teilnahme: http://formr-pub.fak11.lmu.de/Trennungstagebuch

Foto: papaseiten.de

Zur Aufzeichnung

2018 zeigte der 72. Deutsche Juristentag in Leipzig mit seinen Beschlüssen einen deutlichen Reformbedarf im Deutschen Familienrecht. Das Leitbild der gemeinsamen elterlichen Sorge auch für getrennt lebende Eltern wurde mit einer übergroßen Mehrheit angenommen. Wichtige inhaltliche Eckpunkte waren die Stärkung des Sorgerechtes für Väter in nichtehelichen Beziehungen, die Würdigung der Vielfalt der Betreuungsmodelle, die geteilte Betreuung gleichwertig zum Residenzmodell, Neuregelungen zum Kindesunterhalt und die Verbesserung der ökonomischen Situation nach Trennung.

Mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN" hat nunmehr die Bundesregierung die Schieflage nach Trennung und in nichtehelichen Beziehungen unter die Lupe genommen und spricht sich der Beirat dafür aus, dass die Betreuung und Erziehung der Kinder durch beide Eltern vor und nach einer Trennung und Scheidung Ziel einer zukunftsorientierten Familienpolitik sein sollten.

Wir haben mit Dr.in Sabine Walper (DJI) und Dr.in Michaela Kreyenfeld (Hertie School) zwei Professorinnen des Beirates gewinnen können, uns das Gutachten vorzustellen und in einer anschließenden Diskussionsrunde ins Gespräch mit der Praxis zu kommen, die Jan Witza moderieren wird. Mit dabei sein werden dann:

  • Silvia Keil de Ballon, Diplom-Psychologin, BiP - Beratungsstelle in Pieschen, Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Karsten Kassner, Fachreferent beim Bundesforum Männer e.V.
  • Rechtsanwalt Dr. Youssef Moussa, Dresden
  • Holger Strenz, Systemischer Paar- und Familientherapeut (GSTB), Papaseiten.de – Väterberatung im Väterzentrum Dresden e.V.

Die Veranstaltung findet digital über Zoom statt und wird aufgezeichnet, um sie im Nachgang Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Ihre Fragen können Sie im Vorfeld zusenden oder über den Chat direkt stellen. Wenn zur Veranstaltung nicht auf alle Fragen eigegenagen werden kann, werden wir sie im Nachgang noch beantworten, soweit uns das möglich ist.

Ihre Fragen können Sie uns bereits jetzt über das Kontaktformular zusenden.

Informationsflyer

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen sieht für getrennte Familien weitreichenden Reformbedarf im Familienrecht, bei den Beratungsstrukturen und in der Forschungslandschaft. Zu diesem Ergebnis kommt der Beirat in seinem aktuellen Gutachten "Gemeinsam getrennt erziehen".

Das Gutachten gibt einen umfassenden Überblick über Trennungsfamilien in Deutschland, die rechtlichen und finanziellen Folgen, aber auch die psychischen Belastungen einer Trennung. Der Fokus liegt auf der speziellen Situation der Familien, die geteilte Betreuung leben. Umfangreiche internationale Vergleiche und Studien zeigen, wie geteilte Betreuung anderswo gelebt und abgesichert wird und wo Deutschland noch Forschungslücken und Reformbedarf hat.

Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats empfiehlt: 

  • keine allgemeine Priorisierung der geteilten Betreuung durch Verankerung eines Leitbildes im Gesetz,
  • die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern als grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Gerichte,
  • eine gesetzliche Regelung zur Kompetenzverteilung getrennt lebender Eltern,
  • ein Stufenmodell für den Kindesunterhalt bei geteilter Betreuung einzuführen, bestehend aus dem symmetrischen Wechselmodell (Betreuungszeiten im Verhältnis von 50 zu 50 Prozent bis 55 zu 45 Prozent), dem asymmetrischen Wechselmodell (von 56 zu 44 Prozent bis 67 zu 33 Prozent) und dem Residenzmodell für alle anderen Fälle,
  • das Prinzip verbindlicher Elternvereinbarungen im Fall einer Trennung im Rahmen eines Modellversuchs einzuführen. Diese Elternvereinbarungen sollen alle relevanten Regelungsbereiche umfassen und aufeinander abstimmen,
  • bundesweit ein gestuftes Beratungsangebot für Eltern in der Klärungsphase vor einer Trennung und für getrennte Eltern mit unterschiedlichem Konfliktniveau einzuführen; hierfür sollen entsprechende Qualifikationsangebote des Fachpersonals im Rahmen einer Bundesinitiative staatlich finanziert entwickelt und implementiert werden,
  • durch präzisere Erhebungen im Mikrozensus und in der Zeitverwendungserhebung mehr Daten über getrennt lebende Familien zu erhalten,
  • den Forschungsbedarf unter anderem durch eine umfangreiche Langzeitbeobachtung von Trennungsfamilien zu decken und dabei vor allem nicht-eheliche Trennungen mit einzubeziehen.

Quelle und Bericht als PDF

Unterstützung

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