Unterhaltsvorschuss

Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der Jugendämter gegenüber Alleinerziehenden, die einen Anspruch auf Unterhalt haben, aber diesen nicht gezahlt bekommen. Zu beachten ist, dass Unterhaltsvorschuss nur für Kinder unter 12 Jahren und für insgesamt maximal 72 Monate gezahlt werden. Für den unterhaltspflichtigen Elternteil ist auch wichtig zu wissen, dass die Kommunen nur stellvertretend für den Unterhalt aufkommen und ihn beim eigentlich unterhaltsverpflichteten Elternteil einfordern können.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit 2010 für Kinder im Alter bis 5 Jahre 133 Euro und von 6-11 Jahre 180 Euro.

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