Die Elternzeit bezeichnet die Möglichkeit für die Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder eine Auszeit vom Erwebsleben zu nehmen. Diese kann bis zu 3 Jahre pro Kind betragen und wird zwischen Mutter und Vater ausgehandelt. Dabei ist eine parallele Auszeit ebenso möglich, wie das Splitten in mehrere Teilabschnitte bis zum vollendeten achten Lebensjahr. Wann welcher Kündigungsschutz eintritt und wie ich Elternzeit nehme, hängt von verscheidenen Aspekten, wie beispielsweise der Ausgestaltung oder dem Sorgerecht ab. Auch wenn das Gesetz prinzipiell sehr Elternzeitfreundlich gestaltet ist, lohnt eine Beratung im Vorfeld, nicht zuletzt wenn auch Elterngeld beantragt werden soll. Dabei sei darauf hingewiesen, dass Elternzeit und Elterngeld nicht zusammenhängen.
Wo ihr die ersten Infos findet, erfahrt ihr hier: Infos und Beratung zu Elternzeit und Elterngeld