Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro.

Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden.

 

Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-24-kabinett-anhebung-grund-und-kinderfreibetrag.html

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