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Wenn du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist und Elternzeit nimmst, dann ist deine Krankenversicherung für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei. Solltest du allerdings in der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln oder dir wird gekündigt, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf die beitragsfreie Krankenversicherung hast. Das liegt daran, dass nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben und diese Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist. Lass dich hierzu von deiner Krankenversicherung beraten. Eventuell kannst du ja bei deinem Partner mit in die Familienversicherung oder du lässt dich selbst freiwillig versichern oder du meldest dich beim Arbeitsamt.

Solltest du bereits vorher freiwillig gesetzlich oder privat Versichert sein gelten für dich andere Regeln. Mehr dazu erfährst du hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert-/124862

Quellen zum Text:

https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/31-10-2014/kuendigung-in-elternzeit-verlust-der-beitragsfreiheit-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung

https://www.barmer.de/expertenforen/krankenversicherung-nach-der-kuendigung-in-der-elternzeit-217586

https://www.aok.de/pk/uni/forum/eltern-kind/versicherung-nach-elternzeit-aber-ohne-job/1/

  • Du wechselst während der Elternzeit den Arbeitgeber oder wirst arbeitslos? Dann kann es sein dass deine Krankenversicherung wegfällt. Informiere dich dazu bei deiner Krankenkasse: https://papaseiten.de/ (siehe unten)
  • Ihr nehmt beide Elternzeit? Dann achtet auf eure Rentenversicherung, denn Kindererziehung wird immer nur einmal bei den Rentenansprüchen berücksichtigt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-rentenversicherung-zahlen-/124868
  • Du erhältst Bonuszahlungen auf dein Gehalt? Diese werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Mehr erfährst du hier: https://deinelterngeld.de/provisionen-und-boni/
  • Du bist Selbstständig und möchtest Elterngeld beantragen? Dann gelten einige Sonderregeln für dich. Mehr erfährst du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-selbststaendige/#gref
  • Bitte denk daran, dass Elternzeit und Elterngeld voneinander unabhängig sind und auch unabhängig voneinander beantragt werden.

Der Elternzeitantrag ist mindestens sechs Wochen vor Antritt beim eigenen Arbeitgeber zu stellen. Hierfür braucht es keinen speziellen Antrag, ein unterschreiebenes Schriftstück an die Personalabteilung oder die Vorgesetzten reicht aus. Einen Kündigungsschutz habt Ihr sieben Wochen vor der Elternzeit.

Tipps:

Ihr könnt Elternzeit auch in mehreren Etappen beantragen. Dabei solltet ihr wissen, dass nur der erste Antrag vom Arbeitgeber wie beantragt genehmigt werden muss. Alle weiteren Anträge sind Aushandlungssache, was vereinen die zeitliche Ausgestaltung betrifft. Elternzeit muss euch jedoch zugestanden werden.

In der Elternzeit könnte es zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Unsere Empfehlung:

Wenn ihr einen guten Draht zum Arbeitgeber habt, dann spricht die Elternzeit möglichst früh an, damit eine Vertretungsregelung gefunden werden kann. Haben bereits Väter in eurem Unternehmen Elternzeit genommen, dann fragt sie zu ihren Erfahrungen.

Probiert ruhig aus, Elternzeit über zwei Monate zu nehmen, umso eure ganz eigene Zeit mit euren Kindern zu erleben. Die Möglichkeit der Elternzeit hatte nur solange die Kinder klein sind.

Wenn es in eure Lebens- und Familienplanung passt, dann kann jeder Elternteil in etwa zu gleichen Anteilen Elternzeit nehmen. Dabei sind nicht nur gemeinsame Urlaubszeiten spannend, sondern auch eine Zeit alleine mit dem eigenen Nachwuchs zu verbringen.

Vater Kind Café war wieder geöffnet (Schließung seit 11. Dezember 2020)

Wir haben die letzten Tage fieberhaft daran gearbeitet, dass das Café gerade in der kalten Jahreszeit offen bleibt. Der Raum besitzt jetzt eine Frischluftanlage. Und 2 neue Gesichter begrüßen Euch samsags von 10 bis 12 Uhr: Joel und Benedikt.

 Aufgrund des Coronakonzeptes können nur begrenzt Väter mit ihren Kindern in den Räumen sein. Wenn Ihr wissen wollt, ob gerade Platz ist, dann ruft an: 0351 65888331

Studieninformationen

Wir möchten untersuchen, wie die aktuelle Situation von Eltern aussieht. Was beschäftigt Eltern? Wie geht es ihnen?

Dafür werden wir Sie um einige Angaben zu Ihrer Person bitten. Anschliessend füllen Sie einige Fragebogen aus und geben an, wie Sie sich momentan verhalten und wie Sie sich fühlen.

Die Teilnahme an der Studie dauert ungefähr 30-50 Minuten.

Um an dieser Studie teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens ein im Haushalt lebendes Kind haben.

Hier geht’s zur Umfrage: https://psyunibe.qualtrics.com/jfe/form/SV_6XntaoYFR3XrlPf

Unterstützung

  • Wenn Sie das nächste Mal im Internet einkaufen, dann gehen Sie bitte über unsere Verlinkung zu Amazon oder über Schulengel zu vielen Internetshops. Bei jedem Kauf wird uns ein Prozentsatz oder fester Betrag gutgeschrieben. Jeder Cent hielt. Mit nur wenigen Klicks sind Sie dabei!

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